Wie werden DiGA verordnet?

DiGA sind extrabudgetär und belasten daher weder Arznei- noch Heilmittelbudget

Seit September 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen. Verordnungsfähig sind nur solche DiGA, die vom BfArM geprüft und im offiziellen Verzeichnis aufgelistet sind.1 Manche DiGA sehen ärztliche Begleitleistungen für eine optimale Therapie vor.

Die Verordnung durch den Arzt oder Psychotherapeuten erfolgt über ein Muster-16-Rezept analog zu Arzneimitteln mit einer festgelegten PZN (Pharmazentralnummer), die Abrechnung über GOÄ/GOP 01470 ist auch rückwirkend möglich, der Verordnungszeitraum ist abhängig von der DiGA. DiGA sind extrabudgetär und belasten daher weder Arznei- noch Heilmittelbudget.2

Darstellung des Muster 16 mit beispielhaften Daten

Abbildung 1: Muster 16 mit beispielhaften Daten

Die Vergütung der Erstverordnung einer DiGA war bis zum 31.Dezember 2022 befristet. Die GOP 01470 und die Pauschale 86701 sind somit nicht länger gesondert berechnungsfähig. Die Leistung bildete die Besonderheiten der ärztlichen Verordnung in der Einführungsphase der DiGA als neue Versorgungsform ab. Das Ausstellen einer Erstverordnung einer DiGA ist ab dem 1. Januar 2023 in den Anhang 1 des EBM überführt worden und somit Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen sowie weiterer Leistungen des EBM. Für einige digitale Gesundheitsanwendungen hat das BfArM ärztliche bzw. psychotherapeutische Tätigkeiten festgelegt. Für diese DiGA erhalten Ärzte und Psychotherapeuten eine zusätzliche Vergütung. Diese wird für jede Anwendung, die dauerhaft im DiGA-Verzeichnis gelistet wird, neu festgelegt.

Versicherte können alternativ auch direkt einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Versicherte bereits eine entsprechende Indikation vorliegen hat.4

Aus Sicht des Patienten sind vier Schritte bis zur Nutzung der DiGA erforderlich: Der Patient erhält als erstes das Rezept vom verordnenden Arzt. Dieses reicht er bei der Krankenkasse ein, was je nach Kasse auf verschiedenen Wegen möglich ist. Die Kasse übermittelt ihm anschließend einen Freischaltcode. Den Code kann der Patient in der App eingeben und mit der Nutzung beginnen.

Prozess der Verodnung einer DiGA

Abbildung 2: Verordnung einer DiGA 

Referenzen

  1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). DiGA-Verzeichnis. Verfügbar unter:https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis (letzter Zugriff am 4. Januar 2023).
  2. Vfa. DiGA-Handreichung für Ärzt:innen. Verfügbar unter: https://www.vfa.de/download/diga-handreichung-aerztinnen.pdf (letzter Zugriff am 4. Januar 2023).
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung. Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA). Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/diga.php (letzter Abruf 08. Februar 2023)
  4. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA). Verfügbar unter:https://www.kbv.de/html/diga.php#:~:text=Rezept%20oder%20Antrag&text=%C3%84rzte%20und%20Psychotherapeuten%20k%C3%B6nnen%20ein,um%20die%20DiGA%20zu%20erhalten (letzter Zugriff am 4. Januar 2023).