Welche DiGA es gibt und wo man sie findet
Das DiGA-Verzeichnis des BfArM ist die zentrale Anlaufstelle und wird fortlaufend aktualisiert
Welche DiGA es gibt und wo man sie findet
Stand: Mai 2026
Alle digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurden, werden im offiziellen DiGA‑Verzeichnis
Beim Zulassungsverfahren definieren die Hersteller anhand der ICD‑kodierten Indikationsbereiche, für welche Krankheitsbilder ihre DiGA eingesetzt werden kann. Diese Indikationsgruppen werden im offiziellen DiGA‑Verzeichnis des BfArM abgebildet und können dort jederzeit gefiltert werden. 1
In der Praxis zeigt sich, dass digitale Gesundheitsanwendungen besonders häufig in bestimmten Indikationsbereichen vertreten sind. Deutlich sichtbar sind Schwerpunkte in:
- Psychischer Gesundheit, zum Beispiel Depression, Angst oder Stress
- Muskuloskelettalen Beschwerden, wie Rücken‑ oder Gelenkproblemen
- weiteren Bereichen wie Schmerz, Schlaf, Stoffwechsel, Neurologie oder Adipositas, abhängig von der aktuellen Listung
Die genaue Verteilung kann sich kontinuierlich ändern, da DiGA regelmäßig neu aufgenommen, vorläufig gelistet, dauerhaft anerkannt oder auch wieder aus dem Verzeichnis gestrichen werden. Eine stets aktuelle Übersicht bietet daher das fortlaufend aktualisierte BfArM‑DiGA‑Verzeichnis. 1
Neuere Befragungen der Stiftung Gesundheit (2023/2024) zeigen, dass der Einsatz von DiGA unter Ärzten weiter zunimmt und inzwischen in der breiten Versorgung angekommen ist, die Verordnungshäufigkeit variiert zwar zwischen den Fachgruppen, der Gesamttrend weist jedoch klar in Richtung steigender Akzeptanz.4
Häufige Fragen
Wo finde ich alle aktuell erstattungsfähigen DiGA?
Alle erstattungsfähigen DiGA sind im offiziellen Verzeichnis des BfArM gelistet. Dort finden sich Informationen zu Indikation, PZN, Plattform und Verordnungsfähigkeit.
Quellen:
- BfArM – DiGA‑Verzeichnis (Zugriff: 28.05.2026)
Was bedeutet die vorläufige Aufnahme einer DiGA?
Eine DiGA kann bis zu 12 Monate (verlängerbar auf 24 Monate) vorläufig aufgenommen werden. In dieser Zeit muss der Nachweis eines positiven Versorgungseffekts erfolgen.
Quellen:
- BfArM – DiGA: Vorläufige Aufnahme nach § 139e SGB V (Zugriff: 28.05.2026)
- DiGAV – Digitale Gesundheitsanwendungen Verordnung (Zugriff: 28.05.2026)
Wann wird eine DiGA dauerhaft gelistet?
Die dauerhafte Aufnahme erfolgt bei Vorlage valider Studien, die einen positiven Versorgungseffekt belegen. Ohne diesen Nachweis wird die Anwendung aus dem Verzeichnis entfernt.
Quellen:
- BfArM – Dauerhafte Aufnahme von DiGA(Zugriff: 28.05.2026)
- DiGAV – Anforderungen an den Nutzennachweis (Zugriff: 28.05.2026)
Können vorläufig und dauerhaft gelistete DiGA gleich verordnet werden?
Ja. Sowohl vorläufig als auch dauerhaft gelistete DiGA sind gleichwertig verordnungsfähig und werden von gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Quellen:
- GKV‑Spitzenverband – Erstattungsregelungen für DiGA (Zugriff: 28.05.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit – Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) (Zugriff: 28.05.2026)
In welchen Indikationsbereichen werden DiGA häufig eingesetzt?
Schwerpunkte liegen insbesondere in der psychischen Gesundheit sowie bei muskuloskelettalen Erkrankungen. Die Verteilung verändert sich kontinuierlich durch neue Listungen oder Streichungen.
Quellen:
- BfArM – DiGA Verzeichnis und Indikationsübersicht (Zugriff: 28.05.2026)
Referenzen:
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). DiGA-Verzeichnis. Verfügbar unter: https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis (zuletzt aufgerufen am 5. April 2023).
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA). Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/diga.php#:~:text=Rezept%20oder%20Antrag&text=%C3%84rzte%20und%20Psychotherapeuten%20k%C3%B6nnen%20ein,um%20die%20DiGA%20zu%20erhalten (zuletzt aufgerufen am 5. April 2023).
- DiGA Watchlist 12/2022. Flying Health GmbH.
- Stiftung Gesundheit. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Praxis: Erkenntnisse und Erfahrungen. November 2022. Online verfügbar unter: https://www.stiftung-gesundheit.de/pdf/studien/aerzte-im-zukunftsmarkt-gesundheit_2022_barrierefrei.pdf (zuletzt aufgerufen am 5. April 2023)