DiGA – Apps auf Rezept

Überblick: Was eine Digitale Gesundheitsanwendung von anderen Gesundheits-Apps unterscheidet und was sie ausmacht

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind mobile Apps oder Webanwendungen mit einem medizinischen Zweck, die auf Rezept verschrieben werden können und von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.1 Damit ist eine DiGA etwas deutlich anderes als nur irgendeine App für Fitness oder Wellness, die man ohne Rezept bekommt und von denen heutzutage jeder vermutlich sogar mehrere auf seinem Smartphone hat.

Um in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen Anwendungen das entsprechende Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen.

So muss es sich bei einer DiGA immer um ein CE-zertifiziertes Medizinprodukt der unteren Risikoklasse I oder IIa handeln und die positiven Versorgungseffekte müssen durch eine vergleichende Studie vom Hersteller nachgewiesen sein.2,3, 4

DiGA im Vergleich zu Gesundheits-Apps
Abbildung 1: Vergleich von DiGA mit Gesundheits-Apps

Häufig unterstützen DiGA direkt bei der Behandlung von Erkrankungen, Zweck einer DiGA kann aber auch die Linderung von Symptomen, die Erkennung, die Überwachung oder Kompensierung von Verletzungen und Beeinträchtigungen sein. DiGA gibt es für viele verschiedene Therapiegebiete, entsprechend breit ist die Fülle an Funktionen, welche die Apps mit sich bringen. Grundsätzlich müssen sie aber einen medizinischen Nutzen oder eine patientenrelevante Versorgungsverbesserung erzielen.

Medizinischer Nutzen und patientenrelevante Versorgungsverbesserung einer DiGA

Abbildung 2: Medizinischer Nutzen und patientenrelevante Versorgungsverbesserung einer DiGA

Alle zugelassenen DiGA sind im Verzeichnis des BfArM gelistet, das fortlaufend aktualisiert wird.5 Es solle für Ärztinnen und Ärzte zum Digital-Lexikon werden, erklärte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) anlässlich der Veröffentlichung.6 Derzeit sind 40 DiGA aufgeführt (Stand Januar 2023), die meisten davon momentan noch temporär zugelassen. Die mit Abstand meisten digitalen Gesundheitsanwendungen gibt es im Bereich Psyche, an zweiter Stelle folgt der Bereich Muskeln, Knochen und Gelenke.  DiGA werden extrabudgetär vergütet und belasten daher weder Arznei- noch Heilmittelbudget.7

Patienten können bei Bestehen eines medizinischen Grundes die DiGA von ihrem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten verschrieben bekommen oder sogar direkt bei der Krankenkasse erhalten.8 Das Rezept reichen Patienten bei ihrer Krankenkasse ein und erhalten im Gegenzug einen Freischaltcode, den sie bei der Installation der App eingeben. Anhand dieses Codes kann der DiGA-Hersteller mit der Krankenkasse abrechnen.

Den Anspruch für gesetzliche Versicherte auf DiGA hat der Gesetzgeber im Jahr 2019 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) eingeführt und hat damit weltweit eine Vorreiterrolle übernommen: Deutschland ist das erste Land, in dem Apps auf Rezept verordnet werden können. Der Gesetzgeber sieht in DiGA die Chance, dass sich die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen grundsätzlich verändert. Im Zusammenspiel von Software, Sensorik und Medizintechnik ergäben sich zudem neue diagnostische und therapeutische Möglichkeiten.9

Referenzen

  1. Gesund.bund.de. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Apps auf Rezept. Verfügbar unter: https://gesund.bund.de/digitale-gesundheitsanwendungen-diga#definition(letzter Zugriff am 4. Januar 2023).
  2. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Verfügbar unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medizinprodukte/diga_leitfaden.pdf;jsessionid=40F47AB18ED172C69DDC1BED49947A71.intranet672?__blob=publicationFile(letzter Zugriff am 4. Januar 2023).
  3. Vfa. DiGA – Digitale Gesundheitsanwendungen und Apps auf Rezept. Verfügbar unter: https://www.vfa.de/de/wirtschaft-politik/abcgesundheitspolitik/diga-schnell-erklaert.html(letzter Zugriff am 4. Januar 2023).
  4. DiGA info GmbH & Co. KG.FAQ. Verfügbar unter: https://digainfo.de/faq (letzter Zugriff am 23. Januar 2023).
  5. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). DiGA-Verzeichnis. Verfügbar unter:https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis  (letzter Zugriff am 4. Januar 2023).
  6. Aerzteblatt.de. Digitale Gesundheitsanwendungen: Neues Verzeichnis gestartet. Verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/216259/Digitale-Gesundheitsanwendungen-Neues-Verzeichnis-gestartet(Letzter Zugriff am 4. Januar 2023).
  7. Vfa. DiGA-Handreichung für Ärzt:innen. Verfügbar unter: https://www.vfa.de/download/diga-handreichung-aerztinnen.pdf(letzter Zugriff am 4. Januar 2023).
  8. Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK). Digitale Gesundheitsanwendungen: Definition, Abgrenzung, Verordnung. Verfügbar unter:https://www.aok.de/gp/aerzte-psychotherapeuten/digitale-gesundheitsanwendungen (letzter Zugriff am 4. Januar 2023).
  9. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/arznei-heil-und-hilfsmittel/digitale-gesundheitsanwendungen.html(letzter Zugriff am 4. Januar 2023).