Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Apps auf Rezept
Was unterscheidet eine DiGA von gewöhnlichen Gesundheits‑Apps? Übersicht zu Nutzen, Zulassung, Evidenz und Verordnung – kompakt erklärt
Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind mobile Apps oder Webanwendungen mit einem medizinischen Zweck, die auf Rezept verschrieben werden können und von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden können.1 Damit ist eine DiGA etwas deutlich anderes als nur irgendeine App für Fitness oder Wellness, die man ohne Rezept bekommt und von denen heutzutage jeder vermutlich sogar mehrere auf seinem Smartphone hat.
Aufnahme ins BfArM‑Verzeichnis – Anforderungen & Prüfverfahren
Um in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen Anwendungen das entsprechende Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen.
Medizinprodukt‑Status & Evidenzanforderungen
So muss es sich bei einer DiGA immer um ein CE-zertifiziertes Medizinprodukt der unteren Risikoklasse I, IIa oder IIb handeln und die positiven Versorgungseffekte (Evidenznachweis) müssen durch eine vergleichende Studie vom Hersteller nachgewiesen sein.2,3,4
DiGA vs. Gesundheits-Apps
| DiGA | Gesundheits-Apps |
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Wofür DiGA eingesetzt werden – Nutzen & Anwendungsbereiche
Häufig unterstützen DiGA direkt bei der Behandlung von Erkrankungen, Zweck einer DiGA kann aber auch die Linderung von Symptomen, die Erkennung, die Überwachung oder Kompensierung von Verletzungen und Beeinträchtigungen sein. DiGA gibt es für viele verschiedene Therapiegebiete, entsprechend breit ist die Fülle an Funktionen, welche die Apps mit sich bringen. Grundsätzlich müssen sie aber einen medizinischen Nutzen oder eine patientenrelevante Versorgungsverbesserung erzielen.

Abbildung 1: Medizinischer Nutzen und patientenrelevante Versorgungsverbesserung einer DiGA
Anzahl, Indikationen & Entwicklung der gelisteten DiGA
Alle zugelassenen DiGA sind im Verzeichnis des BfArM gelistet, das fortlaufend aktualisiert wird.5 Es solle für Ärzte zum Digital-Lexikon werden, erklärte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) anlässlich der Veröffentlichung.6 Derzeit sind 61 DiGA aufgeführt (50 dauerhaft, 11 vorläufig; Stand März 2026), die meisten davon sind dauerhaft zugelassen. Die mit Abstand meisten digitalen Gesundheitsanwendungen gibt es im Bereich Psyche (z.B. Depression, Angst), an zweiter Stelle folgt der Bereich Muskeln, Knochen und Gelenke. DiGA werden extrabudgetär vergütet und belasten daher weder Arznei- noch Heilmittelbudget.7
Wie Patienten eine DiGA erhalten – Rezept & Freischaltcode
Patienten können bei Bestehen eines medizinischen Grundes die DiGA von ihrem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten verschrieben bekommen oder sogar direkt bei der Krankenkasse erhalten.8 Das Rezept reichen Patienten bei ihrer Krankenkasse ein und erhalten im Gegenzug einen Freischaltcode zur Aktivierung der DiGA, den sie bei der Installation der App eingeben. Anhand dieses Codes kann der DiGA-Hersteller mit der Krankenkasse abrechnen.
Rechtliche Grundlage – Digitale‑Versorgung‑Gesetz (DVG)
Den Anspruch für gesetzliche Versicherte auf DiGA hat der Gesetzgeber im Jahr 2019 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) eingeführt und hat damit weltweit eine Vorreiterrolle übernommen: Deutschland ist das erste Land, in dem Apps auf Rezept verordnet werden können. Der Gesetzgeber sieht in DiGA die Chance, dass sich die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen grundsätzlich verändert. Im Zusammenspiel von Software, Sensorik und Medizintechnik ergäben sich zudem neue diagnostische und therapeutische Möglichkeiten.9
Häufige Fragen
Was ist eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)?
Eine DiGA ist eine verschreibungsfähige App oder Webanwendung mit medizinischem Zweck. Sie ist ein CE‑Medizinprodukt (in der Regel Risikoklasse I oder IIa) und wird vom BfArM auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz, Datensicherheit sowie positiven Versorgungseffekt geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird sie in das offizielle DiGA‑Verzeichnis aufgenommen.
Quellen:
- BfArM – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) (Zugriff: 02.März 2026)
Worin unterscheidet sich eine DiGA von einer Fitness‑ oder Wellness‑App?
DiGA sind regulatorisch geprüfte Medizinprodukte mit Evidenzanforderungen. Sie können verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Fitness‑ und Wellness‑Apps sind nicht verordnungsfähig und unterliegen nicht den medizinischen, regulatorischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen des BfArM‑Fast‑Track‑Verfahrens.
Quellen:
- BfArM – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) (Zugriff: 02.März 2026)
Wie viele DiGA sind aktuell gelistet?
Aktuell sind 61 DiGA gelistet (50 dauerhaft, 11 vorläufig; Stand: März 2026). Die Zahl verändert sich fortlaufend – für den jeweils aktuellen Stand sollte das BfArM‑Verzeichnis geprüft werden.
Quellen:
- The Medical Network – Faktencheck DiGA/DiPA (01/2026) (Zugriff: 02.März 2026)
- BfArM – DiGA‑Verzeichnis (Zugriff: 02.März 2026)
Für welche Zwecke und Indikationen werden DiGA eingesetzt?
DiGA unterstützen Behandlung, Linderung, Erkennung, Überwachung und Kompensation von Krankheiten. Häufige Einsatzbereiche sind psychische Erkrankungen, muskuloskelettale Beschwerden, neurologische und metabolische Indikationen. Entscheidend sind nachgewiesener medizinischer Nutzen oder patientenrelevante Versorgungsverbesserungen.
Quellen:
- BfArM – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) (Zugriff: 02.März 2026)
Wie komme ich an eine DiGA (Verordnung & Aktivierung)?
DiGA werden entweder ärztlich bzw. psychotherapeutisch verordnet oder direkt von der Krankenkasse genehmigt. Patienten erhalten einen persönlichen Freischaltcode der Krankenkasse, der in der App oder Webanwendung eingegeben wird. Der Code kann auch über die E‑Rezept‑App bereitgestellt werden.
Quellen:
- BfArM – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) (Zugriff: 02.März 2026)
Belasten DiGA das Praxisbudget?
Nein. DiGA werden extrabudgetär vergütet und belasten weder Arzneimittel‑ noch Heilmittelbudget. Das reduziert Budgetrisiken und erleichtert die Verordnung für Praxen.
Quellen:
- BfArM – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) (Zugriff: 02.März 2026)
Wo finde ich alle zugelassenen DiGA?
Alle zugelassenen DiGA sind im offiziellen DiGA‑Verzeichnis des BfArM gelistet. Dieses wird fortlaufend aktualisiert und enthält Informationen zu Indikation, Status (vorläufig/dauerhaft) sowie weiteren Details.
Quellen:
- BfArM – DiGA‑Verzeichnis (Zugriff: 02.März 2026)
Referenzen
- Gesund.bund.de. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Apps auf Rezept. Verfügbar unter: https://gesund.bund.de/digitale-gesundheitsanwendungen-diga#definition(letzter Zugriff am 02. März 2026).
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Verfügbar unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medizinprodukte/diga_leitfaden.pdf;jsessionid=40F47AB18ED172C69DDC1BED49947A71.intranet672?__blob=publicationFile(letzter Zugriff am 02. März 2026).
- Vfa. DiGA – Digitale Gesundheitsanwendungen und Apps auf Rezept. Verfügbar unter: https://www.vfa.de/de/wirtschaft-politik/abcgesundheitspolitik/diga-schnell-erklaert.html(letzter Zugriff am 02. März 2026).
- DiGA info GmbH & Co. KG.FAQ. Verfügbar unter: https://digainfo.de/faq (letzter Zugriff am 02. März 2026).
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). DiGA-Verzeichnis. Verfügbar unter:https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis (letzter Zugriff am 02. März 2026).
- Aerzteblatt.de. Digitale Gesundheitsanwendungen: Neues Verzeichnis gestartet. Verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/216259/Digitale-Gesundheitsanwendungen-Neues-Verzeichnis-gestartet(Letzter Zugriff am 02. März 2026).
- Vfa. DiGA-Handreichung für Ärzt:innen. Verfügbar unter: https://www.vfa.de/download/diga-handreichung-aerztinnen.pdf(letzter Zugriff am 02. März 2026).
- Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK). Digitale Gesundheitsanwendungen: Definition, Abgrenzung, Verordnung. Verfügbar unter:https://www.aok.de/gp/aerzte-psychotherapeuten/digitale-gesundheitsanwendungen (letzter Zugriff am 02. März 2026).
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/arznei-heil-und-hilfsmittel/digitale-gesundheitsanwendungen.html(letzter Zugriff am 02. März 2026).